Zollfahnder durchsuchen E-Zigaretten-Händler

Die E-Zigarette boomt. Doch die Gesundheitsrisiken sind ungewiss, viele rechtliche Fragen offen. Die Regierung stuft nikotinhaltige E-Zigaretten nun als Arzneimittel ein – mit weitreichenden Folgen. Staatsanwälte bestätigen erste Durchsuchungen.

Berlin/Düsseldorf – Bei einer Razzia in Schwelm haben Ermittler rund 15.000 Fläschchen Aroma-Liquid beschlagnahmt, Die Staatsanwaltschaft Frankfurt bestätigte einen Bericht von Bild.de, wonach ein E-Zigaretten-Händler in Schwelm durchsucht wurde.

Die Informationen, dass in Schwelm und im Raum Hannover rund 45.000 Fläschchen Aroma-Liquid beschlagnahmt wurden, bestätigte die Sprecherin nicht. Die zuständige Zollfahndung Hannover war für eine Stellungnahme bis Mittwochabend nicht zu erreichen.
Einen Anfangsverdacht gab es am Flughafen Frankfurt mit der Beschlagnahmung von 450 aus China importierten Fläschchen. Darauf basierte auch die Durchsuchung in Schwelm. Nach einer Entscheidung des Landgerichts Frankfurt sind nikotinhaltige Aromastoffe für E-Zigaretten als Arzneimittel einzustufen und dürfen deshalb nicht frei verkauft werden wie andere Genussmittel. Händlern, die die steuerfreien Nikotin-Produkte vertreiben, drohen laut Staatsanwaltschaft Haftstrafen bis zu einem Jahr.

In Deutschland sollen mittlerweile mehr als zwei Millionen Menschen E-Zigaretten konsumieren. Die EU-Kommission will noch in diesem Jahr prüfen, ob die nikotinhaltigen Aroma-Liquide als Arzneimittel eingestuft werden müssen. Die Staatsanwaltschaft Frankfurt hat im Zusammenhang mit E-Zigaretten nach eigenen Angaben bereits 30 Verfahren wegen Verstoßes gegen das Arzneimittelgesetz eingeleitet.

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